Gespinste nicht selbst entfernen | PZ – Pharmazeutische Zeitung
Eichenprozessionsspinner

Gespinste nicht selbst entfernen

In vielen Parks hängen jetzt wieder Warnungen vor dem Eichenprozessionsspinner. Das Tier kann aber auch im eigenen Garten unterwegs sein. Wie umgehen mit den giftigen Raupen und ihren Gespinsten?
dpa
13.05.2024  10:00 Uhr

Eichenprozessionsspinner: Das ist ein langer Name für ein kleines Tier, das im Raupenstadium aber ziemlich gefährlich werden kann. Denn seine Brennhaare enthalten Nesselgift. Die Folgen bei Kontakt: Hautrötungen und Juckreiz, seltener Reizungen von Atemwegen und Augen, noch seltener Fieber und Kreislaufreaktionen.

Die Bekämpfung sollte man auf jeden Fall Profis überlassen, raten die Verbraucherzentrale NRW und der Verband Wohneigentum NRW. Meist sammeln sich die Raupen in Gespinsten an einer oder wenigen Stellen im Baum. Was ist zu tun, wenn sich auf einer Eiche im eigenen Garten die giftigen Tiere oder Nester finden?

  • Auf keinen Fall anfassen. Sollte das aus Versehen bereits passiert sein: Duschen, Haare waschen und Kleidung möglichst schnell wechseln.
  • Der befallene Baum sollte großräumig abgesperrt werden. Fenster bei Wind geschlossen halten. Falls der Baum nahe am Haus steht, die Fenster bis zur Beseitigung der Raupen zulassen.
  • Die Nachbarn sowie die zuständige Behörde informieren, auch wenn es in Deutschland keine Meldepflicht gibt. Zuständig ist je nach Kommune das Umwelt-, Grünflächen-, Garten-, Gesundheits- oder Ordnungsamt. Die Behörde weiß auch, ob im Umkreis schon Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner laufen.
  • Eichenprozessionsspinner nur von Fachleuten entfernen und bekämpfen lassen. Diese passen ihre Maßnahmen dem Entwicklungsstadium der Raupen an und sind entsprechend ausgerüstet.

Die Verbraucherzentrale NRW rät bei starkem Befall dazu, sich an den Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung oder den Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband zu wenden. Übrigens: Die Kosten für die Bekämpfung müssen Hauseigentümer selbst bezahlen. Ein Teil der Lohn- und Anfahrtskosten ist aber steuerlich absetzbar, erklärt der Verband Wohneigentum NRW.

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