Gericht verurteilt Björn Höcke wegen SA-Parole?
Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze zu je 130 Euro) verurteilt, weil er zum Abschluss einer Wahlkampf-Veranstaltung in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!" gerufen hatte (siehe hier und hier)
Der Slogan "Alles für Deutschland" wurde während des Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA) genutzt. Kernfrage des Prozesses war, ob Höcke dies gewusst und insofern vorsätzlich gehandelt hat. Die Nichtkenntnis würde zur Straflosigkeit führen. Höckes Verteidigung hat angekündigt gegen das Urteil notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Ich persönliche glaube nicht, dass Höcke die Parole kannte. Die SA wurde 1934 entmachtet, so dass der Slogan nicht derart popularisiert wurde wie etwa "Meine Ehre heißt Treue" von der SS. Höcke ist zwar Geschichtslehrer, aber auch Lehrer sind keine Übermenschen, die alle geschichtlichen Details kennen. Ein Arzt kennt ja auch nicht jede Krankheit. Vor allem hat eine Verurteilung für Höcke nur negative Konsequenzen. Warum sollte er diese riskieren?
Was ist eure Meinung zu dem Urteil?
Das Ergebnis basiert auf 43 Abstimmungen
18 Antworten
Mit 100 Tagessätzen gilt Höcke nun als vorbestraft.
Und das Verfahren wegen der Wiederholung der Parole kommt ja erst noch. Für dieses muss er sich noch eine komplett neue Geschichte ausdenken, denn dass er die Bedeutung der Parole nicht kannte, als deshalb schon gegen ihn ermittelt wurde, würde dann doch eher dafür sprechen, dass der gute Bernd in's betreute Wohnen gehört. :)
Im 2. Verfahren rechne ich nun mit einer Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Er würde auch mit 5 Tagessätzen als vorbestraft gelten.
Nein, würde er nicht.
Die Wiederholung ist von der Sozialadäquanzklausel nach § 86 Abs. 4 StGB gedeckt, weil sie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens (den Prozess gegen ihn) diente.
Ach, das ist also die neue Story der Rechten. Danke für das Update. xD
Träum weiter.
Muss man wohl eher euch zurufen: AfD verliert schon wieder vor Gericht, Höcke verliert vor Gericht, Krah und Bystron sind massiv unter Druck, Umfragen gehen bergab... Die Machtergreifung läuft wirklich schleppend. xD
Die Wiederholung ist von der Sozialadäquanzklausel nach § 86 Abs. 4 StGB gedeckt, weil sie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens (den Prozess gegen ihn) diente.
Wie schade, dass Höcke nicht unter §86 StGB, sondern unter §86a StGB angeklagt wurde und wird. § 86 Abs. 4 StGB bezieht sich ausdrücklich nur auf die Absätze I und II des §86 StGB!
Schade, Schokolade. :)
So viele Zufälle gibt es nicht. Ein rechter Geschichtslehrer, bei dem schon häufiger NS-Parolen aufzufinden waren? Diese Kombination sieht nicht gut für ihn aus...
Ich persönliche glaube nicht, dass Höcke die Parole kannte. Die SA wurde 1934 entmachtet, so dass der Slogan nicht derart popularisiert wurde wie etwa "Meine Ehre heißt Treue" von der SS. Höcke ist zwar Geschichtslehrer, aber auch Lehrer sind keine Übermenschen, die alle geschichtlichen Details kennen. Ein Arzt kennt ja auch nicht jede Krankheit. Vor allem hat eine Verurteilung für Höcke nur negative Konsequenzen. Warum sollte er diese riskieren?
Im Übrigen: Was für "NS-Parolen"? Ich hoffe Du meinst jetzt nicht den Begriff "Volksverderber", der viel älter als der Nationalsozialismus ist.
Auch, nicht nur Volksverderber. Und à propos: Gerade durch die NS-Zeit sind diese Parolen ziemlich bekannt geworden.
Kannst sicher sein, dass er den Slogan kannte, zumal als Geschichtslehrer.
Ich persönliche glaube nicht, dass Höcke die Parole kannte. Die SA wurde 1934 entmachtet, so dass der Slogan nicht derart popularisiert wurde wie etwa "Meine Ehre heißt Treue" von der SS. Höcke ist zwar Geschichtslehrer, aber auch Lehrer sind keine Übermenschen, die alle geschichtlichen Details kennen. Ein Arzt kennt ja auch nicht jede Krankheit. Vor allem hat eine Verurteilung für Höcke nur negative Konsequenzen. Warum sollte er diese riskieren?
Über die Authentizität dieses Spruchs wurde schon auf Wikipedia ausgiebig diskutiert: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Sturmabteilung
Kurz gesagt: Außer als Inschrift auf Ehrendolchen der SA (und da wohl auch nur für kurze Zeit) fand der Spruch anscheinend keine Verwendung. Jedenfalls nicht soweit, daß er sich in der Fachliteratur zum Thema SA niedergeschlagen hätte. Die Strafbarkeit der Verwendung ergibt sich lediglich aus einem Urteil des OLG Hamm von 2006, nach dem die Verwendung des Spruches durch die SA "allgemein bekannt" sei - aber auch dort ohne jegliche Quellenangabe.
Als Historiker, dem die allgemeine Verwendung des Spruches im Nationalsozialismus unbekannt ist, befindet sich Höcke also in guter Gesellschaft.
Mal angenommen, dass im 2. WK das Militär wie heute war
Jeder Zug, Jede Gruppe, Jede Kompanie hat ihren Schlachtruf, ihren Leitspruch, was sie verbindet. Die stammen aus den Befreiungskriegen gegen Napoleon, aus der Zeit der Römer, von Alexander dem Großen und sonstigen militärischen Zeiten in der Geschichte.
Soll das alles unter Strafe stehen, weil es halt auch die Nazis verwendet haben?
Meine Meinung, hat aber nichts explizit mit diesem Urteil zu tun. Ob ein Höcke das kannte oder nicht, vermag ich nicht zu beurteilen - das Gericht hat geurteilt, fertig.
Dumm nur das nicht vom Militär die Rede ist sonden von der SA, einer Schlägertruppe der NSDAP.
Aber als Geschichtslehrer hat man davon natürlich nie etwas gehört.
Du sagst also dass der Parteivorsitzende von Thüringen und Studienrat in Geschichte einfach ein riesengroßer Dummkopf ist und keine Ahnung hat
Was ich sage, steht oben.
Was du dir da mal wieder zusammenfantasierst, was das angeblich bedeuteten soll - feel free. ^^
Er würde auch mit 5 Tagessätzen als vorbestraft gelten.
Er muss sich gar keine Geschichte ausdenken. Die Wiederholung ist von der Sozialadäquanzklausel nach § 86 Abs. 4 StGB gedeckt, weil sie der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens (den Prozess gegen ihn) diente.
Träum weiter.