Deutscher Bundestag - Notwendigkeit einer Evaluierung des sozialen Mietrechts
15.05.2024 Petitionen — Ausschuss — hib 313/2024

Notwendigkeit einer Evaluierung des sozialen Mietrechts

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich mehrheitlich für eine Evaluierung des sozialen Mietrechts aus. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition mit der Forderung, Empfänger von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bei der Wohnungssuche nicht zu benachteiligen, dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) „als Material“ zu überweisen, „soweit sie die Notwendigkeit einer Evaluierung des sozialen Mietrechts auch unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor drohender Obdachlosigkeit betrifft“, und das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD erkannten hingegen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und votierten für den Abschluss des Petitionsverfahrens. Die Gruppe Die Linke sprach sich für das weitergehende Überweisungsvotum „zur Erwägung“ aus.

Der Petent fordert in der Eingabe, dass Empfänger von Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bei der Wohnungssuche nicht benachteiligt werden dürfen. Derzeit würden sie oftmals von Vermietern trotz einwandfreier Schufa und Mietschuldenfreiheit abgelehnt, heißt es in der Petition. Vermieter seien im Fall solcher Mietinteressenten oftmals nicht gewillt, die erforderlichen Anträge für die Sozialämter und Jobcenter auszufüllen. Den Mietinteressenten drohe dann die Obdachlosigkeit.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses wird mit Blick auf die vom Petenten beklagte grundsätzliche Benachteiligung von Beziehern niedriger Einkommen bei der Auswahl der Mieter festgestellt, „dass Vermieter in bestimmten Grenzen bei der Auswahl ihrer Vertragspartner grundsätzlich frei sind“. Die Grenze sei durch die Vorgaben zur Nichtdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzt. Ein Verstoß gegen das AGG ist aber aus Sicht des Ausschusses nicht zu erkennen.

Gleichwohl anerkenne der Ausschuss die Notwendigkeit an, die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit durch hierauf gerichtete Anpassungen des Mietrechts zu beseitigen, heißt es in der Beschlussempfehlung. Es sei daher zu begrüßen, dass die Koalitionsparteien der 20. Wahlperiode in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart haben, das Mietrecht insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, zu evaluieren und entgegenzusteuern, schreibt die Ausschussmehrheit. Soweit die Petition eine Evaluierung des sozialen Mietrechts sowie einen besseren Schutz vor drohender Obdachlosigkeit betrifft, sei sie geeignet, „in die diesbezüglichen politischen Diskussion und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden“.

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