Wien – Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und Kinderärzten weiterbehandelt werden. Eine am Mittwoch in Kraft getretene Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ermöglicht eine Weiterbetreuung bis zum 25. Geburtstag. "Hart erarbeitete Behandlungserfolge dürfen nicht aufgrund des Geburtsdatums plötzlich gefährdet werden", sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

"In Zukunft müssen Jugendliche nicht mehr direkt mit der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln", erläuterte der Minister. Gerade bei längeren psychischen Erkrankungen sei das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten wichtig. Die Übergangszeit endet mit 25 Jahren. Eine Parallelbetreuung ist möglich. Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. Die Medizinerinnen und Mediziner behandeln ihre jungen Patientinnen und Patienten oft über viele Jahre und können sie nun unterstützen, nach Erreichen der Volljährigkeit neue Vertrauensverhältnisse aufzubauen.

Krankenbett in geschlossener Abteilung
Medizinerinnen und Mediziner behandeln Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen oft über Jahre hinweg und bauen enge Vertrauensverhältnisse auf.
Heribert Corn

"Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen", so der Gesundheitsminister. "Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen." (APA, 15.5.2024)