Endlich wieder erlaubt! Stadt Köln kippt 40-jähriges Verbot am Fühlinger See

Endlich wieder erlaubt! Stadt Köln kippt 40-jähriges Verbot am Fühlinger See

Köln - Zwar fällt das Pfingstwochenende in Köln wegen schwerer Unwetter buchstäblich ins Wasser, dennoch hat die Stadt Köln für alle Bürgerinnen und Bürger eine nasse Überraschung parat.

Über 40 Jahre lang war das Schwimmen im Fühlinger See untersagt, nun dürfen sich Kölnerinnen und Kölner wieder über zwei offizielle Badestellen freuen.
Über 40 Jahre lang war das Schwimmen im Fühlinger See untersagt, nun dürfen sich Kölnerinnen und Kölner wieder über zwei offizielle Badestellen freuen.  © Federico Gambarini/dpa

Denn ab Freitag darf im Fühlinger See wieder geschwommen werden!

Das hat der Stadtrat am Donnerstag (16. Mai) in der Neufassung der Satzung für die Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See beschlossen.

Demnach dürfen ab sofort wieder zwei Badestellen an See 1 und See 7 genutzt werden.

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Zuvor war das Schwimmen im Fühlinger See rund 40 Jahre lang verboten. 2021 wurde das Verbot durch die Stadtverwaltung sogar noch einmal erneuert - als Reaktion auf den Tod zweier Menschen, die im See ertrunken waren. Einzige Ausnahme: Das kostenpflichtige Strandbad am "Blackfoot Beach".

Stadt beschließt neben neuen Badestellen auch neue Einschränkungen

Stand-up-Paddles sind an den neuen Badestellen an See 1 und See 7 untersagt.
Stand-up-Paddles sind an den neuen Badestellen an See 1 und See 7 untersagt.  © Henning Kaiser/dpa

Darüber hinaus hat der Stadtrat allerdings einige Einschränkungen rund um den Fühlinger See beschlossen.

Beispielsweise soll es Besucherinnen und Besuchern nicht gestattet sein, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder andere Medien - zum Beispiel Mobiltelefone - zu benutzen, da diese andere Personen belästigen könnten.

Für die Sport-Fans außerdem interessant: Die neuen Badestellen an See 1 und See 7 dürfen nicht von Stand-up-Paddles, Booten, Surfbrettern oder ähnlichen Dingen befahren werden.

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Zudem wurde festgelegt, dass Menschen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, nicht in den See dürfen. Genauso sind Tiere nicht erlaubt.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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