Illegale Lagerfeuer im Nationalpark Sächsische Schweiz über Himmelfahrt | Sächsische.de
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Illegale Lagerfeuer im Nationalpark Sächsische Schweiz über Himmelfahrt

Ranger und Polizisten haben im Nationalpark erneut verbotene Feuer im Wald entdeckt. Mehrere Besucher missachteten zudem das Boof-Verbot.

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Nationalparkwacht und Polizei gingen bereits in der Vergangenheit gemeinsam auf Streife. Dieses Jahr wurden illegale Feuer entdeckt.
Nationalparkwacht und Polizei gingen bereits in der Vergangenheit gemeinsam auf Streife. Dieses Jahr wurden illegale Feuer entdeckt. © Archivfoto: Marko Förster

In der Sächsischen Schweiz und der Böhmischen Schweiz haben Besucher am langen Himmelfahrtswochenende trotz Verbots mehrere Lagerfeuer in den Wäldern entzündet. Auf sächsischer Seite entdeckten Ranger zwei illegale Feuerstellen, wie die Nationalpark- und Forstverwaltung am Dienstag mitteilte. Sie mussten gelöscht werden.

Außerdem wurde ein Waldbesucher mit einem Einweggrill mit glühender Grillkohle ertappt. In allen drei Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Zudem wurden bei abendlichen Kontrollen insgesamt 24 Personen im Nationalpark Sächsische Schweiz angetroffen, die im Freien übernachten wollten. Sie wurden auf das aktuell geltende Verbot hingewiesen und haben das Schutzgebiet daraufhin verlassen. Weitere acht Menschen wurden frühmorgens schlafend auf Felsriffen und Aussichten entdeckt. Sie erhielten eine Anzeige.

Das Boofen in den offiziell gekennzeichneten Übernachtungsstellen ist jährlich von Anfang Februar bis Mitte Juni untersagt. Außerhalb dieser Plätze gilt im Nationalpark ein ganzjähriges Verbot.

Gemeinsame Kontrollen mit der Polizei

In der Böhmischen Schweiz haben tschechische Ranger und Polizisten ebenfalls zwei illegale Feuer entdeckt. Die Verursacher müssen Bußgelder von jeweils 400 Euro zahlen. Mehrere Besucher wurden zudem auf die Verhaltensregeln im Schutzgebiet hingewiesen.

Die beiden Nationalparkverwaltung weisen aus diesem Anlass daraufhin, dass Feuer und auch das Rauchen in allen sächsischen Wäldern und in allen tschechischen Nationalparks generell verboten sind - unabhängig von der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe.

Die Ranger der Nationalparks waren am Feiertagswochenende beidseits der Landesgrenze jeweils gemeinsam mit Polizisten auf Streife. Auch in Zukunft soll es weitere Kontrollgänge mit der Polizei geben. "Wir werden den schweren Waldbrand vom August 2022 nicht vergessen und weiter intensiv gegen illegales Feuern vorgehen", sagt Hanspeter Mayr, Sprecher der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz. Die Brandgefahr sei auch bei niedriger Waldbrandgefahrenstufen gegeben, das Feuerverbot müsse dauerhaft eingehalten werden.

Nächtliches Betretungsverbot in Tschechien

Auch Tomáš Salov, der Pressesprecher der Nationalparks Böhmische Schweiz, kündigt weitere gemeinsame Kontrollen mit der tschechischen Polizei an. Im Nationalpark Böhmische Schweiz gilt seit diesem Jahr ein Ampelsystem für Besucher. Bei erhöhter Waldbrandgefahr (Ampel gelb) tritt dann ein nächtliches Betretungsverbot des Nationalparks von 22 bis 6 Uhr in Kraft. In der höchsten Stufe (Ampel rot) darf der Nationalpark neben dem nächtlichen Verbot auch tagsüber nur auf markierten Wanderwege betreten werden. (SZ)