Sex auf dem Altar
Ein 39-jähriger Rosenheimer muss hauptsächlich wegen großer Betrügereien am Campingplatz in Schechen für fünf Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Der Vorwurf »Sex in der Kirche« war im Urteil der Siebten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune – rechtlich eine »Störung der Religionsausübung« – mit einer Einzelstrafe von sechs Monaten darin enthalten. Der Angeklagte hatte am 31. Juli 2022 auf und neben dem Altar der Pfarrkirchein Schechen den Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau durchgeführt und alles auf Video dokumentiert.
Die Ehefrau des 39-Jährigen hatte sich wegen des Geschehens in dem Gotteshaus ebenfalls strafrechtlich verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr – wie ihrem Mann – »beschimpfenden Unfug an einem Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet war, ausgeübt zu haben« zur Last gelegt. Einen öffentlichen Prozess vermied die Frau, indem sie den Strafbefehl des
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