Von Anmeldung bis Haftpflicht: 9 Tipps für Hundehalter
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Von Anmeldung bis Hundehaftpflicht: Neun wichtige Tipps für Hundehalter

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Manchmal passiert es schnell: Zwei Hunde kämpfen miteinander oder Ihr Vierbeiner verursacht einen Fahrradunfall. Wann Sie für Schäden aufkommen müssen und wie Sie solche Situationen am besten regeln.

Ein Hund zieht bei Ihnen ein und Sie wollen gut darauf vorbereitet sein? Was benötigen Sie, welche Schritte gilt es zu unternehmen und worauf sollten Sie besonders achten? Wir geben Tipps, worauf es ankommt.

1. Anmeldung bei der Gemeinde

Gerade am Anfang ist die Freude über das neue Familienmitglied groß. Der Vierbeiner sollte erst mal ankommen und seine neue Umgebung in Ruhe kennenlernen. Nach ein paar Tagen jedoch muss der Hund bei der für Sie zuständigen Gemeinde angemeldet werden. In Deutschland ist diese Anmeldung verpflichtend. In der Regel haben Sie dafür rund zwei bis vier Wochen Zeit. Dafür zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtkasse Ihres Wohnorts. Ausschlaggebend ist die Hunderasse, das Alter, seit wann der Vierbeiner bei Ihnen lebt und ob er gechippt ist. So hoch ist übrigens die Steuer für gefährliche Hunde in Niedersachsen.

In einigen Bundesländern müssen Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, versichert werden
In einigen Bundesländern müssen Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, versichert werden. (Symbolbild) © Pond5 Images/Imago

2. Muss der Hund gechippt sein?

Möchten Sie mit Ihrem Vierbeiner ins Ausland verreisen und dort Urlaub machen, müssen Sie Ihren Hund kennzeichnen lassen. Ein Mikrochip, der mit einer speziellen Injektionsnadel von Ihrem Tierarzt unter die Haut injiziert wird, ermöglicht, dass Ihre unverwechselbaren Daten ausgelesen werden können und Ihr Tier anhand einer 15-stelligen Nummer identifizierbar ist. Das ist dann besonders sinnvoll und hilfreich, wenn Ihr Hund verschwunden oder ausgebüxt ist und Sie ihn so schnell wie möglich wiederfinden möchten. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Vierbeiner bei einem Haustierregister wie beispielsweise Tasso oder Findefix registrieren lassen – ein Chip ohne Registrierung reicht oft nicht aus. Übrigens: Eine allgemeine Chip-Pflicht gibt es nicht – dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Jedoch sind in einigen Ländern Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, registrierungspflichtig.

Sie wollen mehr zum Thema Listen­hunde und Hundehaftpflicht wissen? Viele Versicherungen bieten diese an. Die Allianz bspw. hat eine umfassende Informationsseite erstellt, die alle wichtigen Fragen beantwortet. Diese finden Sie hier.

3. Gibt es Unterschiede bei den Hunderassen?

Einige Hunderassen werden als Listenhunde oder sogenannte Kampfhunde geführt. Dazu zählen Hunderassen, die aufgrund ihrer potenziellen Gefährlichkeit besonderen Auflagen oder Einschränkungen unterliegen. Ob ein Hund als Listenhund geführt wird, variiert von Bundesland zu Bundesland, dazu zählen in Bayern oder Brandenburg beispielsweise die Hunderasse Cane Corso oder in Hamburg der Kaukasische Owtscharka. Zudem wird in Kategorie l und Kategorie ll unterteilt. In der ersten Kategorie gelten Hunde als definitiv gefährlich, während in der zweiten Kategorie die Gefahr, die vom Hund ausgeht, lediglich vermutet wird. Nur vier Bundesländer stufen bestimmte Hunderassen nicht automatisch als gefährlich ein – dazu gehören Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Folgende Hunderassen werden häufig als Kampfhund eingestuft:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bordeaux-Dogge
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Mastín Español
  • American Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Gut zu wissen: Auch Mischlinge, die aus einer Kreuzung mit einer dieser Hunderassen heraus entstehen, können als Kampfhund eingestuft werden. Für die Haltung von Listenhunden sind je nach Bundesland gewisse Pflichten zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise ein Wesenstest des Hundes, die Volljährigkeit des Halters, ein polizeiliches Führungszeugnis und auch ein Sachkundenachweis. Eine Haftpflichtversicherung kann ebenfalls dazu zählen.

Diese Hunde gelten in Nordrhein-Westfalen als Listenhunde und benötigen eine Hundehaftpflichtversicherung:

Kategorie IKategorie II
American Staffordshire TerrierAlano
American Pit Bull TerrierAmerican Bulldog
BullterrierBullmastiff
Mastiff
Mastin Espanol
Mastino Napoetano
Fila Brasileiro
Dogo Argentiono
Rottweiler
Tosa Inu

Eine Versicherungspflicht für Listenhunde gilt in folgenden Bundesländern:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hessen
  • NRW
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Eine generelle Versicherungspflicht für Hunde, egal ob Listenhund oder nicht, gilt in:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen

4. Was, wenn ein Hund einen Schaden verursacht?

Das ist der Albtraum eines jeden Hundebesitzers: Zwei Vierbeiner geraten aneinander, ein Hundekampf bricht aus. Wie Sie einen Hundekampf lösen können, zeigen unsere Tipps. Oder ein Vierbeiner schnüffelt am Wegesrand, ein Radfahrer kommt vorbei, der Hund erschrickt und reißt ihn nach unten. Andere Hunde befinden sich womöglich noch mitten im Training, beherrschen die Kommandos nicht so gut, laufen auf die Straße und verursachen einen Unfall. Wer kommt dafür auf, wer haftet und wie kann man sich absichern? Eine Hundehaftpflichtversicherung ist hier sinnvoll.

5. Wann lohnt sich eine Hundehaftpflicht und ist diese Pflicht?

In einigen Bundesländern ist ein Hundehalter dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In anderen Bundesländern müssen Hunde, die eine Größe von 40 cm (Widerristhöhe) haben oder schwerer als 20 Kilogramm sind, versichert werden. In den meisten Bundesländern müssen jedoch Halter von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind, eine Haftpflicht abschließen. Doch auch ohne Pflicht ist es für jeden Halter sinnvoll, eine solche Police zu haben. Denn Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht, können schnell sehr teuer werden.

6. Wer haftet, wenn ein Hund einen Artgenossen beißt?

Verletzt ein Hund einen Menschen oder verursacht einen Unfall, haften Sie in Deutschland per Gesetz als Besitzer – auch wenn Sie keine Schuld trifft. Sie haften außerdem, wenn aus einem kleinen Gerangel eine handfeste Beißerei entsteht.

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7. Was sind die häufigsten Schäden?

Nach Informationen der Allianz sind die am häufigsten gemeldeten Schäden Bisse und Kratzer, Sachschäden, Verkehrsunfälle sowie Schäden durch Herumlaufen und Anspringen des Hundes. Auch kleinere Sachschäden kommen oft vor: Knabbert beispielsweise Ihr Vierbeiner eine teure Designerhose eines Bekannten an oder fegt das neue Smartphone einer Freundin vom Tisch, sind Sie zu finanziellem Ersatz verpflichtet. Am teuersten jedoch sind Schäden, bei denen ein Mensch verletzt wird. Läuft Ihr Hund z. B. einem Spaziergänger zwischen die Beine und dieser stürzt, kann das eine große finanzielle Belastung bedeuten, etwa eine Teilerwerbsminderungsrente (falls er seinen Beruf wegen einer Verletzung der Hand nicht mehr ausüben kann).

8. Worauf sollten Sie bei einer Haftpflichtversicherung achten – was sollte sie abdecken?

  • Es lohnt sich, eine Versicherungssumme von pauschal 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu vereinbaren.
  • Ein Versicherungsschutz sollte auch bei einem Verstoß bezüglich Leinen- oder Maulkorbpflicht bestehen.
  • Sinnvoll ist auch, wenn Schäden versichert sind, die entstehen, wenn beispielsweise ein anderer Mensch auf den Vierbeiner aufpasst oder mit diesem Gassi geht.
  • Wenn das versicherte Tier bei einem Aufenthalt im Ausland einen Schaden verursacht, sollte innerhalb der Staaten der Europäischen Union sowie der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein und auch weltweit Versicherungsschutz bestehen.
  • Wenn das versicherte Tier Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Immobilien verursacht, sollte ein Versicherungsschutz bis zu einer Höhe von 500. 000 Euro abgesichert sein.
  • Deckschäden sollten ebenfalls enthalten sein, denn die können für Hundehalter richtig teuer werden. Wenn beispielsweise ein Rüde ungewollt Nachwuchs mit einer teuren Zuchthündin zeugt, kann dem Halter der Zuchthündin ein hoher Schaden entstehen.
  • Der Nachwuchs der versicherten Hündin sollte für mindestens sechs Monate mitversichert sein, also wenn die Welpen noch im eigenen Haushalt sind.

9. Wie hoch ist der Beitrag für die Hundehaftpflichtversicherung?

Die Beitragshöhe einer Hundehaftpflichtversicherung hängt von unterschiedlichen Faktoren und den angebotenen Leistungen ab: Die Haftpflicht gibt es ab knapp sechs Euro monatlich. Halter von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind, zahlen etwas mehr. Manche Anbieter schließen bestimmte Hunderassen auch komplett aus – andere behandeln jede Rasse gleich. Hier ist es sinnvoll, sich vor einem Abschluss zu informieren.

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