Temu - Verbraucherschützer schlagen Alarm – Lebensmittelpraxis.de

Temu Verbraucherschützer schlagen Alarm

Verbraucherschützer in Europa haben beim EU-Gesetzgeber Beschwerde gegen den chinesischen Onlinehändler Temu eingereicht. Hauptvorwürfe sind manipulative Verkaufstechniken und mangelnde Rückverfolgbarkeit der Produkte.

Donnerstag, 16. Mai 2024 - Handel
Tobias Dünnebacke
Artikelbild Verbraucherschützer schlagen Alarm
Bildquelle: Lebensmittel Praxis

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc hat bei der Europäischen Kommission und den Behörden mehrerer EU-Länder Beschwerde gegen den chinesischen Onlinehändler Temu eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass Temu gegen das neue EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. „Der Online-Marktplatz ist voll von manipulativen Techniken, die die Verbraucher dazu bringen sollen, mehr auf der Plattform auszugeben“, erklärte Monique Goyens, Direktorin des Verbraucherverbands.

Ein weiteres Problem ist die fehlende Transparenz bezüglich der Verkäufer, was es den Verbrauchern erschwert, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften zu überprüfen. Temu hat daraufhin erklärt, die Beschwerde ernst zu nehmen und etwaige Mängel zu beheben. Der Sprecher des Unternehmens betonte die Verpflichtung, die Gesetze und Vorschriften der Märkte, in denen Temu tätig ist, vollständig einzuhalten.

Situation in Deutschland

In Deutschland hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits Ende März Temu wegen mehrerer Verstöße abgemahnt. Die Plattform wurde beschuldigt, Verbraucher durch willkürliche Rabatte, fragwürdige Bewertungen und manipulative Designs zu verunsichern und zu übervorteilen. Temu gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und versprach, die kritisierten Praktiken einzustellen. Die Verbraucherzentrale bestätigte, dass Temu an mehreren Stellen nachgebessert und die Mängel behoben habe. Sollten sich Verstöße wiederholen, kann der Verband eine Vertragsstrafe fordern.

Weitere Beschwerden in Europa

Beuc listet 17 Verbrauchergruppen aus 15 EU-Ländern, die Beschwerden bei ihren nationalen Behörden eingereicht haben. Dazu gehören Länder wie Österreich, Frankreich und die Niederlande. Deutschland hat bisher keine formelle Klage eingereicht, aber die bestehende Abmahnung zeigt, dass auch hierzulande Maßnahmen gegen Temu ergriffen werden.

 

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