Brot-Rückruf bei Lidl: Schwerwiegende Verletzungen möglich – zwei Sorten betroffen
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Brot-Rückruf bei Lidl: Schwerwiegende Verletzungen möglich – zwei Sorten betroffen

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Ein Hersteller warnt vor dem Verzehr seiner Toastprodukte. Die Brote könnten Kunststoffteile enthalten. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.

Frankfurt – Bei dem Verzehr von Toast gilt Vorsicht. Verbraucherschützende warnen aktuell vor zwei Sorten, die beim Discounter Lidl verkauft wurden. Konsumentinnen und Konsumenten wird dringend vom Verzehr abgeraten – ähnlich wie bei einem dringenden Rückruf von 16 Käse-Sorten.

Toast-Rückrufaktion bei Lidl: Innere Blutungen und Verletzungen im Mund- und Rachenraum drohen

Konkret handelt es sich um die Toast-Produkte „Grafschafter Weizen Sandwich American Style, 750g“ und „Grafschafter Vollkorn Sandwich American Style, 750g“ des niederländischen Herstellers Bakkerij Holland. Betroffen sind die beiden Artikel mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 21.05.2024.

Als Grund für den Rückruf nennt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Fremdkörper aus Kunststoff in den Toastprodukten enthalten seien. Die betroffenen Artikel sind ausschließlich in Lidl-Filialen in Nordrhein-Westfalen verkauft worden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb vorsichtig beim Verzehr von Toast sein. Denn Kunststoffsplitter im Mund- und Rachenraum sowie im Inneren des Körpers können zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen.

Der niederländische Hersteller Bakkerij Holland informiert über einen Warenrückruf der Produkte „Grafschafter Weizen Sandwich American Style, 750g“ und „Grafschafter Vollkorn Sandwich American Style, 750g“.
Brot-Rückruf bei Lidl: Der niederländische Hersteller Bakkerij Holland informiert über einen Warenrückruf der Produkte „Grafschafter Weizen Sandwich American Style, 750g“ und „Grafschafter Vollkorn Sandwich American Style, 750g“. (Produktbild) © lebensmittelwarnung.de
HerstellerBakkerij Holland
VertriebLidl
ProdukteGrafschafter Weizen Sandwich American Style, 750 g
Grafschafter Vollkorn Sandwich American Style, 750 g
Mindesthaltbarkeitsdatumbis einschließlich 21. Mai 2024
Grund des RückrufsFremdkörper aus Kunststoff
betroffenes BundeslandNordrhein-Westfalen
Kontakt zum Herstellerinfobakkerijholland.nl

Lidl hat die betroffenen Waren bereits aus dem Verkauf genommen. Es besteht die Möglichkeit, diese in allen Filialen des Discounters zurückzugeben, wobei der Kaufpreis erstattet wird.

Lidl nimmt Toast aus dem Verkauf: Rückrufe nehmen rapide zu - als häufigster Grund gilt die mikrobiologische Kontamination

Seit 2015 ist die Anzahl der Rückrufe rapide angestiegen. Während es im Jahr 2015 lediglich 100 Warnungen gab, erhöhte sich die Zahl bis zum Jahr 2023 auf 310. Das zeigt eine Analyse des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Häufige Ursachen für Rückrufe sind das Vorhandensein von Salmonellen oder Coli-Bakterien sowie das Auftreten von Glas-, Metall- oder Kunststoffteilchen.

So wurden beispielsweise in einer Donauwelle Glassplitter entdeckt und auch in einer Edeka-Salami befanden sich unerwünschte Fremdkörper.

Die häufigsten Warngründe im Jahr 2023 (Quelle: lebensmittelwarnung.de):

  • Mikrobiologische Kontamination: 102
  • Grenzwertüberschreitungen: 55
  • Unzulässige Inhaltsstoffe: 61
  • Allergene: 33
  • Fremdkörper: 46
  • Sonstiges: 13

Der Verbraucherschutz empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, sich an das entsprechende Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden, sollten unerwünschte Fremdkörper in einem Produkt entdeckt werden. Die Zuständigkeiten sind jedoch den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es ist somit ratsam, zunächst Kontakt mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufzunehmen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich direkt beim Hersteller des betroffenen Produkts oder im Handel zu beschweren.

Verbrauchende, die sich nach dem Verzehr eines Produktes unwohl fühlen, sollten auf jeden Fall zum Arzt gehen. Anspruch auf Wiedergutmachung oder Schadensersatz habe man in der Regel nur, wenn bewiesen werden könne, „dass die Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung tatsächlich von einem bestimmten Produkt ausging“, so der Verbraucherschutz. (sthe)

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