Eineinhalb Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis für Erwachsene in Deutschland sind zugesagte Änderungen und Ergänzungen in Sicht. Dazu gehören ein Grenzwert für Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für Fahranfänger und neue Bestimmungen für die ab Juli möglichen Cannabis-Anbauvereine. Verhindert werden soll damit unter anderem, dass große Plantagen entstehen.

Hintergrund ist, dass die deutschen Länder die Cannabis-Legalisierung nur mit großen Bauchschmerzen im Bundesrat passieren ließen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte ihnen noch nachträgliche Änderungen zu. Jetzt sollen das erst seit April geltende Cannabis-Gesetz und mehrere Vorschriften im Straßenverkehrsrecht geändert werden. Am späten Donnerstagabend wurden die entsprechenden Gesetzesentwürfe der Ampel-Koalition mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebracht.

Sie sehen einen Grenzwert für Autofahrer auch bei Cannabis vor – ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol. Wer bei Überschreiten der Grenze von 3,5 Nanogramm künftig noch Auto fährt, riskiert laut dem Entwurf ein Bußgeld von mindestens 500 Euro (und bis zu 3.000 Euro) sowie einen Monat Fahrverbot. Dieser Grenzwert soll aber nicht für Menschen gelten, die Cannabis wegen einer Krankheit verschrieben bekommen und konsumieren. Kontrolliert werden soll – soweit verfügbar, wie es heißt - mit Speicheltests.

Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten

Außerdem soll ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt werden. Wer am Joint zieht und dazu Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol nachgewiesen, drohen laut Entwurf in der Regel 1.000 Euro und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht dann sogar bis 5.000 Euro.

Für Fahranfänger in der Probezeit und Führerscheinbesitzer unter 21 Jahre soll es wie schon bei Alkohol ein komplettes Cannabis-Verbot geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250 Euro.

Neben den verkehrsrechtlichen Anpassungen sollen die Regeln für die ab Sommer möglichen Cannabis-Vereine geändert werden. Ab dem 1. Juli darf die Droge in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Um der Sorge entgegenzutreten, dass plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren Anbauflächen oder Gewächshäuser „in einem baulichen Verbund“ stehen oder dicht beieinander sind.