Luzerner Regierung will Wahlrecht nicht anpassen

In Luzern soll das Kantonsparlament nicht nach dem "doppelten Pukelsheim" gewählt werden. Der Regierungsrat lehnt diese sowie weitere Ideen aus dem Kantonsrat ab, das Wahlrecht zu ändern.

 

Das Wahlzentrum 2023 bei den letzten Gesamterneuerungswahlen im Kanton Luzern. Die nächsten Wahlen sollen nach den gleichen Spielregeln stattfinden. (Archivaufnahme) CREDIT: KEYSTONE/PHILIPP SCHMIDLI
 

Für den "doppelten Pukelsheim" macht sich Kantonsrat Mario Cozzio (GLP) stark. Er will mit diesem Verfahren Ungenauigkeiten, die es beim bestehenden Wahlsystem bei der Sitzverteilung gebe, beseitigen. Beim "doppelten Pukelsheim" stimme die Sitzverteilung im Parlament genau mit den Kräfteverhältnissen in der Wählerschaft überein, schreibt er in seinem Vorstoss.

Der Regierungsrat hält in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort fest, dass das Proporzwahlsystem im Kanton Luzern, seit die kleinen Wahlkreise Willisau und Entlebuch zu einem Verbund zusammengeschlossen worden seien, die Vorgaben der Bundesverfassung einhalte. Er lehnt die Motion deswegen ab.

Keine Beschränkung der Unterlisten

Keinen Erfolg hat Cozzio beim Regierungsrat auch mit seinem Anliegen, für die Kantonsratswahlen die Zahl der Unterlisten auf zwei pro Partei zu beschränken. Bei den letzten Wahlen hätten die Parteien mit ihren vielen Wahllisten den Bogen überspannt, begründete er sein Anliegen. Der Regierungsrat hält dieses aber für politisch nur schwer umsetzbar.

Fabian Stadelmann (SVP) weibelt mit einer Motion dafür, dass bei den Regierungs- und Gemeinderatswahlen das absolute Mehr anders berechnet wird als heute. Basis sollen die gültigen Kandidatenstimmen und nicht mehr die gültigen Wahlzettel sein. Damit würde das absolute Mehr tiefer ausfallen und weniger zweite Wahlgänge nötig werden, erklärte er.

Der Regierungsrat lehnt auch dies ab. Ein höheres absolutes Mehr gebe den Gewählten eine grössere demokratische Legitimität, erklärte er in seiner Antwort.

Kantonsrat Mario Bucher (SVP) fordert mit einer Motion die Einführung des "Schaffhauser Modells". Dabei handelt es sich um einen mit Bussen sanktionierten Stimmzwang. Bucher erhofft sich davon eine höhere Stimmbeteiligung. Der Regierungsrat glaubt aber nicht, dass die Stimmberechtigten unter Zwang reflektierter abstimmen, und lehnt auch diese Motion ab. (sda)

 

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