Björn Höcke vor Gericht / dpa

Rechtsstaat und Zweifel - Warum der Höcke-Prozess kein Ruhmesblatt für die Justiz ist

Der kurze Prozess gegen Björn Höcke ist rechtsstaatlich bedenklich und hat eine fatale Wirkung auf die Öffentlichkeit. Denn die Richter haben wenig getan, um den Eindruck zu vermeiden, die Justiz sei politisch beeinflusst.

Volker Boehme-Neßler

Autoreninfo

Volker Boehme-Neßler ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikations- recht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg. Davor war er Rechtsanwalt und Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Technik (HTW) in Berlin.

So erreichen Sie Volker Boehme-Neßler:

Der Strafprozess im Rechtsstaat wird vom Zweifel dominiert. Erst wenn das Gericht keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, darf es ihn verurteilen. Selbstgerechte Richter, die keine Zweifel kennen und früh von der Schuld eines Angeklagten überzeugt sind, will der Rechtsstaat nicht. Die Richter im Höcke-Prozess haben wenig Zweifel gehabt. Deshalb ist der Prozess von Halle kein Ruhmesblatt der Justiz.

Schon im römischen Recht galt für den Strafprozess: in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Das gilt im modernen Rechtsstaat erst recht. Sogar die Europäische Menschenrechtskonvention kennt diesen Grundsatz. Wenn Richter vernünftige Zweifel an der Schuld eines Angeklagten haben, müssen sie ihn freisprechen. Ein Urteil setzt voraus, dass die Tat und Schuld zweifelsfrei geklärt sind. Das dient der Freiheit. Das Strafurteil ist einer der härtesten Eingriffe des Staates in die Freiheit eines Bürgers. Zum Schutz der Freiheit muss dieser Eingriff auf das absolute Minimum beschränkt bleiben. Schon leise Zweifel verbieten deshalb eine Verurteilung.

Cicero Plus weiterlesen

  • Monatsabo
    0,00 €
    Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende des Bezugzeitraums gekündigt werden. Der erste Monat ist gratis, danach 9,80€/Monat. Service und FAQs
    Alle Artikel und das E-Paper lesen
    • 4 Wochen gratis
    • danach 9,80 €
    • E-Paper, App
    • alle Plus-Inhalte
    • mtl. kündbar

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Hans Jürgen Wienroth | Do., 16. Mai 2024 - 08:40

Die erste und für mich entscheidende Frage ist: Wer legt fest, welche Zeichen, Symbole oder Sprüche verboten sind? Liegt das, wie in diesem Fall in den Händen eines OLG, dass diesen Spruch als verboten in einem anderen Verfahren festgelegt hat? Sollte das nicht in den Händen des Gesetzgebers sein?

Die nächste Frage beschäftigt sich damit, was auf eine „Verbotsliste“ gehört. Sind es nur Symbole jeder Art aus der Nazi-Zeit oder gehören auch andere Symbole und Zeichen dazu? Mir fällt da der Wolfsgruß der IS- und Muslimbrüder ein, um nur eines zu nennen. Ist der verboten?

Hier besteht meiner Ansicht nach gesetzlicher Regelungsbedarf mit einer Festlegung, was verboten ist.

Es liegt wie Sie es fordern bereits in den Händen des Gesetzgebers (Legislative), in einer Demokratie also dem Parlament. Die Gerichte (Judikative) urteilen lediglich über evtl. Verstöße dagegen.

Wolfgang Borchardt | Do., 16. Mai 2024 - 08:52

steht das auch so im Text des Eids für deutsche Amtsträger. Leider habe ich vergessen, wie hoch die Strafe für das "America first" von D. Trump war. Das Wort "Demokratie" sollte auch straffällig werden. Schließlich wurde es in der DDR "originär" benutzt. Am Ende wird es wieder gut für Höcke und Frau Faeser ärgert sich. Das Volk lacht (heimlich).

Stefan Jarzombek | Do., 16. Mai 2024 - 08:55

Der Mann ist schuldig, das war offensichtlich von vorne herein allen Beteiligten klar.
Er kann aufgrund einer solchen Parole, die wahrscheinlich vorher noch nicht mal Richter und Staatsanwalt gewusst haben einzuordnen, ja als Geschichtslehrer nicht unschuldig sein.
Nun ist Höcke verurteilt und die Jagd geht weiter.
Sie haben in der Politik Angst vor Höcke und setzen lieber das Wohl des Volkes auf's Spiel, riskieren noch mehr Spaltung und machen wie bei Gaulands "Vogelschiss" aus allem ein Drama. Wohin soetwas letztlich führt?

Karlrobert Kreiten (* 26. Juni 1916 in Bonn; † 7. September 1943 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Pianist mit niederländischer Staatsbürgerschaft. Er wurde wegen kritischer Äußerungen zum nationalsozialistischen Regime denunziert und hingerichtet.

Heutzutage wird zwar keiner mehr hingerichtet wegen unliebsamen Äußerungen, jedoch der gesellschaftliche und politische Tod des Gegners, sind offenbar immer noch gängige Werkzeuge von Justiz und Politik.

ist selbst schuld, wenn ihm seine Freiheit scheibchenweise genommen wird.
N O C H gibt es immerhin geheime Wahlen!
Man kann durch die Wahl einer echten Opposition tatsächlich etwas verändern - da darf man sich kein X für ein U vormachen lassen.

Wer den Mumm nicht hat, sein Kreuz bei der AfD zu machen, sollte dann wenigstens seinen Wahlzettel ungültig machen, indem er quer drüber schreibt:
"Für mich ist nix dabei!"
Sehr viele ungültige Wählerstimmen wären auch ein deutliches Zeichen für die Unzufriedenheit der Bürger mit den heutigen Zuständen.

Ich bezweifle zwar, daß es bei den Wahlen in Deutschland immer mit rechten Dingen zugeht, aber im großen und ganzen dürften die Fälschungen zugunsten der Altparteien sich bisher noch im Rahmen halten.

Warten wir's ab ...

Achim Koester | Do., 16. Mai 2024 - 08:59

das Urteil schon am Morgen des letzten Verhandlungstages, also lange vor der Verkündung, veröffentlicht hat, wirft ein bezeichnendes Licht auf das Gericht und seine Motivation. Der Grindsatz "in dubio pro reo" ist hier stark politisiert, wenn nicht gar pervertiert worden. Aber von einer Revision erhoffe ich mir keine Verbesserung, denn das Urteil hat nicht der Richter gesprochen, sondern die Politik, und im Namen des Volkes ist es auf keinen Fall.

Andrej Kharadi | Do., 16. Mai 2024 - 09:10

...entlang juristischen Sachverstands und treue zum Rechtsstaat. Das zeigt der Autor in seinem Beitrag; und das erwarte ich von jedem Richter an einem deutschen Gericht - gleichgültig, ob ein Björn Höcke oder eine Sarah Wagenknecht oder sonstwer vor ihm steht. Der Richter hat es daran fehlen lassen. Die nächste Instanz muss diese Nachlässigkeit nun korrigieren. Der Ruf des deutschen Justizapparates hat seit der Covid-Zeit schweren Schaden erlitten. Hier ist eine Gelegenheit, ihn öffentlichkeitswirksam wieder etwas aufzupolieren.

Chris Groll | Do., 16. Mai 2024 - 09:14

Das Gericht hatte das Urteil schon fertig, bevor der Prozeß begonnen hatte. Das ist die traurige Wahrheit. Das gilt für alle Prozesse, die gegen die AfD geführt werden. Das ist die Realität in Deutschland.
Habe in einem Kommentar auf einen Artikel
von Herrn Brodkorb geschrieben: "In meinen Augen leben wir nämlich schon seit längerer Zeit NICHT mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einem Gesinnungsstaat. Das zeigt sich in der Exekutive sowohl als auch in der Judikative (denke da an Polizeieinsätze gegen Andersdenkende oder Gerichtsurteile der letzten Jahre.)"

A.W.Mann | Do., 16. Mai 2024 - 09:56

Es sind die Enkel der Persilscheinhelden die heute "Recht" sprechen, soviel hat sich in diesem Deutschland, dann wohl doch nicht geändert. Nein, alles für dieses D. möchte ich nicht wünschen, denn auch dieses mal ist der Untergang die Endkonsequenz. Als Enkel eines SPD Genossen der die damaligen unsäglichen 12 Jahre im Widerstand war, so darf ich konsterniert feststellen, meine Mitbürger aber auch dieser Parteienstaat haben nichts gelernt und können und wollen ihre Abstammung nicht einmal verbergen. Mein, "Nie wieder", ist schon lange und außer tiefer Verabscheuung dieser Täter und Mitläufer bleibt nicht viel.

Maria Arenz | Do., 16. Mai 2024 - 10:00

Das politisch so anschmiegsame Material , aus dem schon in der Weimarer Republik die Richter gemacht waren, für die man sich nachher schämen musste, geht in Deutschland offenbar nicht aus. Oder sind die einfach zu faul und/oder zu doof, um zu sehen, was sie dem Rechtsstaat mit ihrer Verweigerung eines rechtstaatlich gebotenen Verfahrens gerade in politisch so heiklen Verfahren antun? Eben weil ich nicht möchte, daß die Stimmung, die einen Höcke so weit nach oben geschwemmt hat, jemals wirklich an die Regierung kommt, entsetzt mich die Mischung aus Unverfrorenheit und Dummheit, mit der der herrschende Parteien- Filz einschließlich der von ihm infizierten Teile der der Justiz inzwischen meint, mit der durch eigenenes Versagen selbst geschaffenen, und aus rein parteitaktischen Gründen in die extremistische Ecke getriebenen AFD umgehen zu können. Alles, was man der AFD an bösen Absichten unterstellt, ist inzwischen doch schon Praxis unserer herrschenden Verfassungs-verächter.

Alexander Brand | Do., 16. Mai 2024 - 10:29

anders formuliert: Richter MÜSSEN neutral und unvoreingenommen sein! Das ist das A&O eines Rechtsstaats, Richter die (politisch) voreingenommen sind und entsprechend urteilen gehören nicht in einen Rechtsstaat, ein Staat der sich solche Richter leistet KANN per Definition kein Rechtsstaat sein. Es ist seit Jahren offensichtlich, daß der Linksstaat die Justiz zu seinem verlängerten Arm degradiert hat, um so seine (linken) Ziele umzusetzen. Eine klares Zeichen einer Diktatur!

Rechtsstaat und Demokratie sind nur noch inhaltsleere Floskeln die gerne von Medien und Politik verwendet werden, um die jeweilige Fassade aufrecht zu halten. Eine Demokratie in der nur (vom Staat) bestimmte politische Richtungen Platz haben ist keine Demokratie und ein Rechtsstaat der Urteile basierend auf die politische Couleur des Angeklagten fällt, ist kein Rechtsstaat!

PUNKT!

Hier ging es darum die AfD/Höcke zu diskreditieren, somit stand das „Urteil“ schon vorher fest, Recht stand dabei nie im Vordergrund!

Ehrlich gesagt, passte mir Höcke mit seinem nationalromanischen Gerede nie. Ich glaube, dass er der Partei mit seinen "unabsichtlichen" Provokationen eher geschadet hat. Aber dass sich jetzt Gerichte so lange und kostenintensiv mit belanglosen Einzelaussagen beschäftigen, zeigt nur wie politisch motiviert viele Richter sind.
Eine politisch herrschende Gruppe bestimmt nach ihren politischen Zielen, wer gut und böse ist. Genau das macht mir Angst, wenn sich eine politische Bewegung ungehindert und unter Ausschaltung der Opposition zu einem totalitären (okö-) sozialistischen Staat entwickeln kann. Ich habe da leider so meine Erfahrung mit sozialistischen Staaten.

Alexander Brand | Do., 16. Mai 2024 - 10:30

anders formuliert: Richter MÜSSEN neutral und unvoreingenommen sein! Das ist das A&O eines Rechtsstaats, Richter die (politisch) voreingenommen sind und entsprechend urteilen gehören nicht in einen Rechtsstaat, ein Staat der sich solche Richter leistet KANN per Definition kein Rechtsstaat sein. Es ist seit Jahren offensichtlich, daß der Linksstaat die Justiz zu seinem verlängerten Arm degradiert hat, um so seine (linken) Ziele umzusetzen. Eine klares Zeichen einer Diktatur!

Rechtsstaat und Demokratie sind nur noch inhaltsleere Floskeln die gerne von Medien und Politik verwendet werden, um die jeweilige Fassade aufrecht zu halten. Eine Demokratie in der nur (vom Staat) bestimmte politische Richtungen Platz haben ist keine Demokratie und ein Rechtsstaat der Urteile basierend auf die politische Couleur des Angeklagten fällt, ist kein Rechtsstaat!

PUNKT!

Hier ging es darum die AfD/Höcke zu diskreditieren, somit stand das „Urteil“ schon vorher fest, Recht stand dabei nie im Vordergrund!

Jens Böhme | Do., 16. Mai 2024 - 10:43

Dass der Ausspruch in der Nazi-Ära bekannt gewesen ist, muss man nicht mehr 2024 juristisch klären. SA-Veranstaltungen, SA-Dolche trugen diese Parole zur Schau. Das OLG Hamm hatte bereits 2006 dazu ein Urteil, AZ 1 Ss 432/05. Damaliger Jugendlicher trat bei einer entsprechenden Veranstaltung in Hitler-Outfit auf und liess die Parole von sich. Zudem hat der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestag 2006 diese Parole als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schriftlich hingewiesen. Dass B.Höcke nationalsozialistische Sprache und Sprüche unbekannt seien, ist bei seinen bisherigen öffentlichen Auftritten ausreichend von ihm persönlich widerlegt worden. Die kurze Prozessdauer mit Verurteilung ist gerechtfertigt. Wenn Höcke der Meinung ist, er müsse sich in der Grauzone zwischen verfassungsfeindlicher und verfassungstreuer Sprache bewegen, um seine politische und/oder die AfD-Politik zu umreissen, dann ist es ein politisches Armutszeugnis.

sich allseitig zu informieren und erst dann zu urteilen. Ich empfehle Ihnen hierzu u. a. das Lesen des auf der Achse erschienen Beitrages „Auch Sozialdemokraten riefen Alles für Deutschland“ von Ansgar Neuhof https://www.achgut.com/artikel/auch_sozialdemokraten_riefen_alles_fuer_…
Entgegen Ihrer Darstellung ist es eben nicht gerade selbstverständlich, dass der besagte Ausspruch allgemein bekannt wäre und dies keiner juristischen Klärung mehr bedürfe. Bezüglich des Urteils des OLG Hamm kommt Neuhof zum Schluss, dass man allein durch das gründliche Lesens des Urteils erkennen kann, dass das Gericht nur eine unbelegte Behauptung ohne jede Quelle aufstellte. Insofern ist das Urteil für die Beurteilung, ob der Ausspruch bekannt war, wertlos. Gleiches trifft für den von Ihnen erwähnten Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD) zu. Der WD zitiert nämlich bezüglich des Ausspruches lediglich die quellenlose Entscheidung des OLG Hamm. Weitere Bsp. im o. g. Beitrag von Neuhof.

Maria Arenz | Do., 16. Mai 2024 - 10:53

Das politisch so anschmiegsame Material , aus dem schon in der Weimarer Republik die Richter gemacht waren, für die man sich nachher schämen musste, geht in Deutschland offenbar nicht aus. Oder sind diese einfach zu faul und/oder zu doof, um zu sehen, was sie dem Rechtsstaat mit ihrer Verweigerung eines rechtstaatlich gebotenen Verfahrens gerade in politisch so heiklen Verfahren antun? Eben weil ich nicht möchte, daß die Stimmung, die einen Höcke so weit nach oben geschwemmt hat, jemals wirklich an die Regierung kommt, entsetzt mich die Mischung aus Unverfrorenheit und Dummheit, mit der der herrschende Parteien- Filz einschließlich der von ihm infizierten Teile der der Justiz inzwischen meint, mit der durch eigenenes Versagen selbst geschaffenen, und aus rein parteitaktischen Gründen in die extremistische Ecke getriebenen AFD umgehen zu können. Alles, was man der AFD an bösen Absichten unterstellt, ist inzwischen doch schon Praxis unserer herrschenden Verfassungs-verächter.

Dr.Lenz | Do., 16. Mai 2024 - 10:57

Der Autor hat meine volle Zustimmung. Diese geradezu peinliche Verurteilung des Herrn Höcke lässt Europa wieder mal über Deutschland lachen.
Diese links-grün durchsetzte deutsche Justiz ist doch hinsichtlich ihrer regierungsnahen politischen Urteile nicht mehr ernst zu nehmen.
Und diese Losung, "Alles für Deutschland" , die mal vor mehr als 80 Jahren in unheilvollen Zusammenhang verwendet wurde, diese Losung würde gerade der heutigen Regierung gut zu Gesicht stehen, haben sich doch deren Funktionäre beim Amtseid verpflichtet, "jeden Schaden vom deutschen Volk abzuwenden", also , alles für Deutschland zu tuen , um es wachsen und gedeihen zu lassen!
Aber nichts da, führende Regierungsbeamte "konnten noch nie mit Deutschland etwas anfangen", "fanden Deutschland Sch.....e" und sind jetzt sogar Minister. Mein ganzes moralisches Empfinden krümmt sich in Anbetracht solch einer verlogenen Gesellschaft. Ich kann nur Pfui Deibel dazu sagen. Basta!

Tomas Poth | Do., 16. Mai 2024 - 10:59

Die Parole "Alles für Deutschland" für die man Hr. Höcke bestrafen möchte, weil sie auch von der SA benutzt wurde, wurde auch von der Zeitung 'Das Reichsbanner' als Publikationsorgan des Kampfbundes Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, die politische Kampforganisation von SPD, Zentrum und DDP, in der Reichsbanner-Ausgabe vom 26. Dezember 1931 verwendet.
Diese Ausgabe titelte damals
'Nichts für uns - alles für Deutschland`
Der Autor, Karl Höltermann, begann seinen Beitrag so:
"Dem Wunsch unsrer Gauführer entsprechend und gemäß den Beschlüssen unsrer letzten Bundesratstagung auf Einrichtung eines besonderen, technisch organisatorischen Führerkörpers .... "
Ja ja, die SPD, alles in Fraktur.
Die Richterschaft zeigt sich als schlecht informiert über die allgemeine Verwendung des Ausdrucks "Alles für Deutschland" in damaliger Zeit, oder ist es eine bewußte Ausblendung, um zielstrebig ein Gesinnugsurteil zu exekutieren?
Ein Gesinnungsprozeß á la Volksgerichtshof?? Ich hoffe nicht.

Tomas Poth | Do., 16. Mai 2024 - 13:03

Antwort auf von Tomas Poth

Die Frage die vielleicht noch geklärt werden muß ist, hat die SA vom Reichsbanner abgeschrieben oder war es umgekehrt? Was dann ein schlechtes Licht auf die Alt-SPD und Zentrum (ein Teil der CDU-Geschichte) würfe.

Wolfgang Tröbner | Do., 16. Mai 2024 - 11:20

Herr Prof. Boehme-Neßler, zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre rechtliche Einordnung dieses Prozesses. Ihre Meinung entspricht exakt dem, wie ich das als juristischer Laie auch dachte. Dieser Prozess zeigt den Ist-Zustand des Rechtsstaates hierzulande, auf den sich offensichtlich niemand mehr berufen und verlassen darf. Das Argument des Gerichtes, Höcke habe den Nazi-Charakter der von ihm verwendeten Parole kennen müssen, ist aus meiner Sicht schlicht hanebüchen. Zumal Höcke Lehrer, aber kein Wissenschaftler ist. Ich habe mich erst seit kurzem mit der Geschichte dieser Parole beschäftigt und sehe nur, dass sie von vielen anderen (auch SPD-Mitgliedern) ebenso verwendet wurde, ohne dass man sie gerichtlich belangt hätte. So drängt sich der Eindruck auf, dass man Höcke mangels anderer Argumente um jeden Preis vorführen wollte. Und nur, weil man der AfD auf Teufel komm raus Stimmen abjagen will. Wer soll da noch Vertrauen in die deutsche Justiz haben?

Andreas Braun | Do., 16. Mai 2024 - 11:31

Allein die Tatsache, dass alle möglichen Leute, von Dorothee Bär bis Stefan Kuzmany, diesen Spruch völlig unbehelligt verwenden durften, zeigt zweifelsfrei, dass er so verboten wohl doch nicht ist. Zudem gibt es keine historische Quelle, die belegt, dass der Spruch tatsächlich Kennzeichen einer verbotenen Organisation war. Vielmehr wurde er in diversen Parolen von so ziemlich allen Organisationen der Weimarer Republik gebraucht. Ferner existieren keinerlei Quellen, wann und wodurch der Spruch zum alleinigen Kennzeichen der verbotenen Organisation geworden sein soll. Die bloße Behauptung eines Gerichts, dass dem so wäre, kann für eine Verurteilung nicht ausreichen. Vor allem muss man das auch als Geschichtslehrer nicht wissen.
Freundliche Grüße vom Sohn einer Geschichtslehrerin

Bettina Jung | Do., 16. Mai 2024 - 11:45

wusste bereits morgens wie das Gericht nachmittags urteilt. Hoffentlich werden die Menschen endlich wach.

Ernst-Günther Konrad | Do., 16. Mai 2024 - 11:46

Inzwischen sind die Verfahren gegen die AFD oder wie in diesem Fall speziell gegen ihre Politiker - namentlich besonders Höcke - für die Richter unangenehm und auch eine Nagelprobe. Und da die ersten juristischen Instanzen gerne diese Verfahren schnell vom Tisch haben wollen und wahrscheinlich der ein oder andere Richter unter Druck gerät, eben politisch konform zu urteilen, überlässt man es eben gerne der nächsten Instanz bis hin zum BVG, um ja nicht zu lange selbst in den Medien ggfls. angegriffen zu werden, wenn das Urteil der Politik nicht gefällt. Es ist schon auffällig, wie das OVG Münster im Falle der AFD-Klage und jetzt das LG Halle bei Höcke mit Beweisen umgehen und wie sie sich schwer tun, gerade Äußerungen im Lichte der Meinungsfreiheit an den bestehenden BVG-Urteilen zur Meinungsfreiheit zu beurteilen und sich gegen den Msm zu entscheiden. Dieser Spruch, der rein vom Wortlaut völlig unverfänglich ist wird erst mit Bezug auf die Nazizeit überhaupt verdächtig. Warten wir ab.

Dem kann ich nur zustimmen Herr Konrad, bei beiden "schnellen"
Urteilen habe auch ich diesen Eindruck, möge es die nächste
Instanz klären und irgendwann kommt dann eine Grenze bei
dieser Art "Schwarzer-Peter-Spiel".
(Man spürt die Absicht und man ist verstimmt-gilt wohl hierbei)

Ist es dieser Spruch "Alles für Deutschland" eigentlich wirklich
wert bis zum nächsten Gericht und wie lange ist er noch
toxisch oder heilt er z. B. nach 100 Jahren? Ein Einspruch
der Höcke-Anwälte war doch wohl zu erwarten.

Aber es sind ja gegen Höcke noch weitere Verfahren in Halle?
anhängig, mal sehen, ob das Muster wieder kommt.

MfG

Bernd Windisch | Do., 16. Mai 2024 - 12:54

Bei der Festlegung der Art und der Höhe der Strafe orientiert sich das Gericht an dem gesetzlichen Strafrahmen. Dieser legt die Eckpunkte fest, innerhalb derer die zu verhängende Strafe gefunden werden muss.

Die Bergriffe Festung Europa, Ausmerzen oder Sonderbehandlung sind allesamt Nazivokabular. Mit welchen Strafen sind diese Vokabeln belegt? Ich frage für einen Freund.

Das Lied "Deutschland muss sterben" ist nämlich gratis und sogar Kunst im Sinne des Grundrechts. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/20…

Marianne Bernstein | Do., 16. Mai 2024 - 15:20

Ganz offensichtlich beherrschen heutige Richter ihren Beruf nicht richtig. Sie nicht dazu da Politik zu machen sondern ggf. die Politik auf den Boden des Rechts zurück zu holen. Das ist manchmal nicht einfach, aber in der alten Bundesrepublik hat es funktioniert. Der eigentliche Schaden ist nicht die Strafe für Höcke sondern der erkennbare Wille des Gerichts der Politik zu folgen und keine eigenen Überlegungen anzustellen und damit der Demokratie und Gewaltenteilung schweren Schaden zuzufügen. Heute ist es Höcke, gestern war es Corona und was kommt dann? Wo fängt eigentlich die Bananenrepublik an?

Kai Hügle | Do., 16. Mai 2024 - 16:26

Ein Geschichtslehrer/Politiker, der regelmäßig NS-Jargon verwendet, vom „tausendjährigen“ Deutschland fabuliert, seine politischen Gegner als „Volksverderber“ bezeichnet oder sie „ausschwitzen“ will, der ist natürlich ziemlich unglaubwürdig, wenn er sich vor Gericht dumm stellt und so tut, als sei ihm fragliche Parole unbekannt gewesen.
Nun ist er wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Strafmaß liegt deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, aber Herr Böhme-Neßler ist dennoch unzufrieden. Was zu erwarten war.
Als kürzlich ein anderes Gericht entschied, dass ein Boulevardjournalist wahrheitswidrig behaupten darf, die Bundesregierung überweise Entwicklungshilfe an die Taliban, da wurde der Rechtsstaat gefeiert.
Fazit: Der Rechtsstaat ist intakt, wenn er so entscheidet, wie ich mir das wünsche.