Stärkung der Rolle der Gleichstellungsstellen in der gesamten EU: Rat nimmt zwei Richtlinien an - Consilium Skip to content

Stärkung der Rolle der Gleichstellungsstellen in der gesamten EU: Rat nimmt zwei Richtlinien an

Der Rat hat heute zwei Richtlinien förmlich angenommen, mit denen die Rolle der Gleichstellungsstellen in der gesamten EU gestärkt werden soll.

Gleichstellungsstellen wurden eingerichtet, um die Gleichbehandlung zu fördern, Diskriminierung zu bekämpfen und die Opfer zu unterstützen. Die heute verabschiedeten neuen Vorschriften werden die Wirksamkeit dieser Einrichtungen verbessern und ihre Unabhängigkeit gewährleisten. Mit den Richtlinien werden EU-weit geltende gemeinsame Mindestanforderungen für Gleichstellungsstellen in einer Reihe von Schlüsselbereichen geschaffen, darunter

  • erweiterte Zuständigkeiten für Gleichstellungsstellen bei der Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung im Bereich der Beschäftigung und von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Bereich der sozialen Sicherheit
  • die gesetzliche Anforderung, dass Gleichstellungsstellen unabhängig von äußeren Einflüssen sein müssen
  • eine rechtliche Anforderung, dass Gleichstellungsstellen über ausreichende personelle, fachliche und finanzielle Ressourcen verfügen müssen
  • die Verpflichtung öffentlicher Einrichtungen, Gleichstellungsstellen zu Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung zu konsultieren, und die Anforderung, dass Gleichstellungsstellen befugt sein müssen, Maßnahmen durchzuführen, um Diskriminierung zu verhindern und Gleichbehandlung zu fördern, beispielsweise durch die Förderung positiver Maßnahmen und der durchgängigen Berücksichtigung der Gleichstellung
  • erweiterte Befugnisse zur Durchführung von Untersuchungen und zur Einleitung von Streitbeilegungsverfahren in Diskriminierungsfällen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten

Nächste Schritte

Die Richtlinien werden nun unterzeichnet und treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die Bestimmungen der Richtlinien anzupassen.

Hintergrund

Gleichstellungsstellen sind öffentliche Einrichtungen, die Diskriminierungsopfer schützen und unterstützen. Die EU-Rechtsvorschriften zur Gleichstellung sehen vor, dass alle Mitgliedstaaten nationale Gleichstellungsstellen einrichten müssen, die sich mit Fällen von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft befassen.

Die geltenden Rechtsvorschriften für Gleichstellungsstellen lassen den Mitgliedstaaten einen großen Ermessensspielraum; dies führt dazu, dass innerhalb der EU hinsichtlich, Zuständigkeiten, Unabhängigkeit, Ressourcen, Zugänglichkeit und Wirksamkeit dieser Stellen erhebliche Unterschiede bestehen.

Am 7. Dezember 2022 hat die Kommission zwei Vorschläge zur Stärkung der Gleichstellungsstellen veröffentlicht:

  • einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, für den Artikel 157 AEUV die Rechtsgrundlage bildet (ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
  • einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Standards für Gleichstellungsstellen im Bereich der Gleichbehandlung von Personen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, der Gleichbehandlung von Personen in Beschäftigung und Beruf ungeachtet ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Ausrichtung sowie von Frauen und Männern im Bereich der sozialen Sicherheit und im Bereich des Zugangs zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, für den Artikel 19 Absatz 1 AEUV die Rechtsgrundlage bildet (Zustimmungsverfahren)
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Letzte Überprüfung: 8 Mai 2024