Mordprozess um Messerattacke bei Brokstedt endet mit Urteil
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Mordprozess um Messerattacke bei Brokstedt endet mit Urteil

Die Tat entsetzte Menschen in ganz Deutschland. Jetzt findet der Mordprozess um die Messerattacke im Zug bei Brokstedt einen Abschluss. Im Urteil wird es auch um die Frage der Schuldfähigkeit gehen.
Urteil im Prozess erwartet
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Palästinenser Ibrahim A. vor, am 25. Januar 2023 in einem Zug von Kiel nach Hamburg bei Brokstedt Fahrgäste mit einem Messer angegriffen zu haben. Zwei Menschen starben, vier weitere erlitten erhebliche Verletzungen. © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Im Mordprozess um die Messerattacke im Regionalzug im schleswig-holsteinischen Brokstedt wird heute im Landgericht Itzehoe das Urteil gesprochen. Der 34 Jahre alte Palästinenser Ibrahim A. ist wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung in vier Fällen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dazu solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Der Angeklagte habe aus Frust über einen erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt.

Prozess dauerte mehr als 10 Monate

In dem mehr als zehn Monate langen Prozess mit 38 Verhandlungstagen und 97 Zeugen sowie Gutachtern war es auch um die Frage gegangen, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Der Verteidiger hält den 34-Jährigen aufgrund einer psychotischen Störung für nicht schuldfähig und verlangt die Einweisung in eine forensische Psychiatrie. Für den Fall, dass das Gericht dem nicht folgt, plädierte er auf eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen zweifachen Totschlags sowie vierfacher gefährlicher oder schwerer Körperverletzung.

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte das Vorliegen einer Psychose bei Ibrahim A. verneint. Er sei voll schuldfähig. Er sehe psychotische Symptome, aber keine Psychose, hatte der Gutachter Arno Deister gesagt. Es liege eine schwere posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) vor. Der Vorsitzende Richter Johann Lohmann hat bereits erklärt, dass die Kammer von einer PTBS des Angeklagten zur Tatzeit, nicht jedoch von einer Psychose ausgeht.

Versäumnisse beim Austausch zwischen Behörden

Ibrahim A. bestritt am Anfang der Verhandlung im Juli 2023 die Tat zunächst, räumte sie später aber ein. Den Erkenntnissen zufolge zog er am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Zug bei Brokstedt ein Küchenmesser und stach damit auf Fahrgäste ein. Eine 17-Jährige und ihr zwei Jahre älterer Freund starben, vier weitere Menschen wurden schwer verletzt. Die Tat beschäftigte auch die Politik, weil es Versäumnisse beim Austausch von Informationen zwischen Behörden gegeben hatte.

Ibrahim A. war im Gazastreifen aufgewachsen und den Erkenntnissen zufolge 2014 nach Deutschland gekommen. Er lebte zunächst in Nordrhein-Westfalen und zog später nach Kiel. Bis wenige Tage vor der Tat hatte der Angeklagte wegen einer anderen Tat in Hamburg in Untersuchungshaft gesessen. Dort und später in der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein war er als renitent aufgefallen. Mehrere Ärzte berichteten vor Gericht von der Verdachtsdiagnose eine Psychose.

© dpa
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