Gewerbe oder Freiberuf: Was gilt für Influencer? | Hiscox

Influencer: Freiberufler oder Kleingewerbe?

15.05.2024 von Franz Kupfer

In der sich ständig wandelnden Landschaft der sozialen Medien entstehen neue Berufsfelder, die vor nicht allzu langer Zeit noch unvorstellbar waren. Influencer stehen dabei im Mittelpunkt, denn sie haben die einzigartige Chance, ihre Leidenschaften in einen Beruf zu verwandeln, indem sie ihre Reichweite auf Plattformen wie Instagram, YouTube oder TikTok monetarisieren. Eine der grundlegenden Fragen, die sich stellt, ist jedoch, ob Influencer als Freiberufler oder als Kleingewerbe agieren sollten. In diesem Beitrag beleuchten wir, unter welchen Umständen Influencer ein Gewerbe anmelden müssen, wie dieser Prozess vonstattengeht und ob es Ausnahmen von der Regel gibt.

Lächelnde Influencerin sitzt vor ihrem PC und hält eine Vlogging-Kamera in der Hand und filmt sich selber

Freiberufler oder Gewerbe – eine grundlegende Unterscheidung

Zunächst ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden zu verstehen. Während Freiberufler oft in kreativen, erzieherischen oder wissenschaftlichen Feldern tätig sind und keine Gewerbeanmeldung benötigen, betreiben Gewerbetreibende eine auf dauerhafte Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit, die eine Anmeldung beim Gewerbeamt erfordert. Doch wie lässt sich diese Unterscheidung auf Influencer anwenden?

Welche Steuerarten kommen für Influencer überhaupt infrage?

Für Influencer kommen vor allem zwei Hauptsteuerarten infrage: die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben, das Influencer durch ihre Tätigkeiten generieren. Das können gesponserte Beiträge, Affiliate-Marketing, Produktplatzierungen oder den Verkauf eigener Produkte sein. Diese Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Umsatzsteuer (oder Mehrwertsteuer) betrifft Influencer, die als Unternehmer gelten, sobald ihre Einnahmen einen bestimmten jährlichen Grenzbetrag überschreiten. Sie müssen dann auf ihre Einnahmen Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen. Dies erfordert in der Regel die regelmäßige Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen. Es ist essenziell, dass Influencer sich frühzeitig über ihre steuerlichen Pflichten informieren. Sie sollten dabei gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um steuerliche Nachteile und Strafen zu vermeiden.

Gut zu wissen

  • Auch Werbegeschenke wie Waren, Dienstleistungen etc. sind Einnahmen.

    Viele Influencer erhalten neben direkten Zahlungen auch Werbegeschenke in Form von Waren oder Dienstleistungen von Marken, mit denen sie zusammenarbeiten. Diese Art der Vergütung wird oft übersehen, wenn es um die Versteuerung geht. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass auch diese Art von Einnahmen steuerpflichtig ist. Der Wert der erhaltenen Produkte oder Dienstleistungen muss als Einkommen betrachtet und entsprechend versteuert werden.

Muss ein Influencer Umsatzsteuer zahlen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, in vielen Fällen müssen Influencer, genau wie andere Unternehmer auch, Umsatzsteuer auf ihre Einnahmen abführen. Dies gilt dann, wenn sie über die Kleinunternehmergrenze hinaus Einnahmen generieren, die in vielen Ländern als Maßstab dient. Influencer erzielen ihre Einkünfte durch verschiedene Kanäle und müssen daher ihre steuerlichen Pflichten genau kennen. Die genaue Höhe der Umsatzsteuer und die Bedingungen können je nach Land variieren, in dem der Influencer ansässig ist oder in dem die Dienstleistungen angeboten werden. Daher ist es für Influencer unerlässlich, sich mit den lokalen Steuergesetzen vertraut zu machen und professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wann ist für Influencer ein Gewerbe notwendig?

Die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung für Influencer auf Instagram, YouTube oder TikTok ergibt sich aus der Regelmäßigkeit und der Art ihrer Einkünfte. Sobald Influencer durch Werbung, gesponserte Beiträge oder Affiliate-Links regelmäßige Einnahmen erzielen, bewegen sie sich im gewerblichen Bereich. Diese gewerbliche Tätigkeit erfordert eine offizielle Gewerbeanmeldung.

Wie kann man sich als Influencer schützen?

Offline zu gehen, ist keine Option, also sollte man sich absichern! Hiscox, der Spezialversicherer für Unternehmer, Freelancer und Selbstständige hat eine Blogger-und-Influencer-Versicherung aufgelegt, die diese Risiken abdeckt. Der Online-Beitragsrechner auf der Seite gibt sofort eine Übersicht über mögliche Absicherungsmodule und die dazu angebotene Prämie.

Exkurs: Der Prozess der Gewerbeanmeldung für Influencer

Die Anmeldung eines Gewerbes ist ein direkter Prozess, der bei dem für den Wohnort zuständigen Gewerbeamt durchgeführt wird. Hierbei müssen Influencer ein Formular ausfüllen, das Auskunft über die geplante gewerbliche Tätigkeit gibt. Die dabei anfallenden Gebühren können variieren, daher ist es ratsam, sich im Vorfeld zu informieren.

1. Vorbereitung und notwendige Unterlagen

Bevor der Gang zum Gewerbeamt angetreten wird, sollten Influencer einige Vorbereitungen treffen. Dazu gehört die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen. Im Allgemeinen müssen ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, eventuell ein Führungszeugnis sowie Nachweise über die Qualifikation für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten vorgelegt werden. Je nach Art des Gewerbes kann auch die Vorlage einer Gewerbehaftpflichtversicherung erforderlich sein.

2. Auswahl der Gewerbeform

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Wahl der passenden Gewerbeform. Influencer haben die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen, einer GbR, wenn sie das Gewerbe gemeinsam mit anderen betreiben wollen, oder einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH. Jede dieser Formen hat spezifische Vor- und Nachteile hinsichtlich Steuerbelastung, Haftung und Gründungsaufwand. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ist hier empfehlenswert.

3. Gewerbeanmeldung

Bei der Gewerbeanmeldung selbst wird das Formular „Gewerbeanmeldung“ ausgefüllt, das unter anderem Angaben zur Person des Anmeldenden, zur Anschrift des Gewerbes sowie zur Art der Tätigkeit erfordert. Influencer sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie eine sogenannte freiberufliche Tätigkeit ausüben könnten, die unter Umständen nicht der Gewerbeanmeldungspflicht unterliegt. Hier ist eine Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit entscheidend, die im Zweifelsfall in Absprache mit dem Finanzamt getroffen werden sollte.

4. Nach der Gewerbeanmeldung

Nach der erfolgreichen Anmeldung des Gewerbes erhalten Influencer eine Gewerbeanmeldebestätigung. Diese dient unter anderem dazu, ein Geschäftskonto bei der Bank eröffnen zu können. Zudem wird das Finanzamt automatisch über die Gewerbeanmeldung informiert und setzt sich in der Regel zur Klärung der steuerlichen Erfassung in Verbindung. Hierbei wird auch die Frage nach der Umsatzsteuer und der Notwendigkeit der Abgabe von Voranmeldungen geklärt.

Die Gewerbeanmeldung ist für Influencer ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Sie sollten sich im Vorfeld gründlich informieren und beraten lassen, um die richtige Gewerbeform zu wählen und alle notwendigen Unterlagen bereitzuhalten. Eine sorgfältige Planung und Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind essentiell, um späteren Problemen, insbesondere in steuerlichen Angelegenheiten, vorzubeugen. Mit der erfolgreichen Anmeldung sind Influencer dann offiziell als Gewerbetreibende tätig und können ihre geschäftlichen Aktivitäten legal ausüben.

Gibt es Ausnahmen von der Regel?

Nicht jeder, der auf Instagram oder TikTok aktiv ist, muss ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen bestehen, wenn die Tätigkeit als reines Hobby angesehen wird und nur gelegentlich Einnahmen generiert werden. Die Abgrenzung zwischen Hobby und Gewerbe kann fließend sein, und bei Unsicherheiten sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

 

Selbsttest: Muss ich als Influencer Steuern zahlen?

FrageErklärung
  • Antwort ist Ja
  • Antwort ist ein
Muss ich Einkommensteuer bezahlen?Übersteigen Ihre Einkünfte aus allen Tätigkeiten den Grundfreibetrag (11.604 Euro Stand 2024)?Ja: Das bedeutet zwar noch nicht, dass Sie tatsächlich Einkommensteuer bezahlen müssen. Es ergeben sich aber einige Dinge, die Sie jetzt beachten müssen, insbesondere die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung.Nein: Es fällt grundsätzlich keine Einkommensteuer an.
Muss ich Gewerbesteuer bezahlen?Liegt Ihr Gewerbeertrag über 24.500 Euro (Stand 2024)?Ja: Sie müssen Gewerbesteuer bezahlen und Ihrem Finanzamt elektronisch eine Gewerbesteuererklärung übermitteln.Nein: Es fällt keine Gewerbesteuer an. Unabhängig davon können natürlich unter den beschriebenen Voraussetzungen Einkommensteuer und Umsatzsteuer anfallen.
Muss ich Umsatzsteuer bezahlenWaren Ihre Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro (Stand 2024)?Ja: Sie sind umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer. Als Folge daraus wird keine Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze erhoben.Nein: Sie sind umsatzsteuerlicher (Regel-) Unternehmer und müssen für Ihre Leistungen Rechnungen stellen, in denen Umsatzsteuer (19 % oder 7 %) ausgewiesen ist.

 

Die Frage, ob Influencer als Freiberufler oder als Kleingewerbe agieren sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Art ihrer Tätigkeit, die Regelmäßigkeit und Quelle ihrer Einkünfte. Eine Gewerbeanmeldung wird in der Regel notwendig, wenn die Tätigkeit über das Teilen von persönlichen Inhalten hinausgeht und eine dauerhafte Einkommensquelle darstellt. Doch es gibt Ausnahmen, die es erlauben, ohne Gewerbeanmeldung zu operieren, solange die Tätigkeit im Rahmen eines Hobbys bleibt. Influencer stehen somit vor der Herausforderung, ihre kreative Leidenschaft mit den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen eines Unternehmers in Einklang zu bringen. Eine fundierte Entscheidung in dieser Angelegenheit kann zur rechtlichen Sicherheit beitragen und langfristig den finanziellen Erfolg sichern. Influencer sollten sich daher gründlich mit den Themen "Freiberufler" und "Gewerbe" auseinandersetzen, um auf einem soliden Fundament aufzubauen.

 

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Franz Kupfer, Underwriting Manager Commercial Property, Liability & Events

Autor: Franz Kupfer, Head of General Liabilty, Property und Events

ist Head of General Liabilty, Property und Events und Experte für die Bereiche Gewerbliche Haftpflicht sowie Sach- und Event-Versicherung. Er hat 2012 bei Hiscox als Graduate Trainee seine Berufslaufbahn begonnen und ist nach Zwischenstationen bei anderen Multiline-Versicherern in Sydney und München seit 2020 wieder bei uns aktiv. Im Hiscox Blog gibt er Einblicke hinter die Kulissen und schreibt wissenswerte Beiträge über den Einzel- und Onlinehandel sowie über die Risiken von Selbstständigen und Unternehmen verschiedener Branchen.

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