Er verehrt wohl Serienmörder: Jugendlicher gesteht tödlichen Kopfschuss auf Mitschüler
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Er verehrt wohl den Serienmörder einer Netflix-Serie: Jugendlicher gesteht tödlichen Kopfschuss auf Mitschüler

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Ein Jugendlicher gibt vor Gericht zu, einen Mitschüler getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet Mordlust als Motiv.

Würzburg ‒ Ein Jugendlicher, der wegen Mordes angeklagt ist, hat erstmals seit seiner Festnahme zugegeben, einen 14-jährigen Mitschüler durch einen Kopfschuss getötet zu haben. Der Vorfall ereignete sich bereits im vergangenen Jahr am Ende der Sommerferien. Sein Geständnis wurde am Montag (13. Mai) vor dem Landgericht Würzburg durch seine Verteidiger verlesen, wie Martina Pfister-Luz, die Gerichtssprecherin, aus der nicht öffentlichen Verhandlung mitteilte.

Staatsanwaltschaft geht von Mordlust aus: Jugendlicher verehrt wohl Jeffrey Dahmer

Es wurde jedoch betont, dass der Schuss nicht vorgeplant war, sondern spontan aus der Situation heraus erfolgte. Informationen über das mögliche Motiv wurden zunächst nicht bekannt gegeben.

Der 15-jährige Angeklagte steht seit dem 3. Mai vor der Großen Jugendkammer. Der Anklage zufolge hat er im vergangenen September auf dem Schulgelände in Lohr am Main, einer Stadt in Franken, den 14-jährigen Italiener mit einem einzigen Pistolenschuss getötet. Beide Jungen besuchten dieselbe Mittelschule in der Kleinstadt im Spessart.

Bis zu seinem Geständnis hatte der Angeklagte die Vorwürfe der Ermittler nicht kommentiert. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Deutsche den Serienmörder Jeffrey Dahmer verehrt, der für eine der schrecklichsten Mordserien in den USA verantwortlich war und über den eine Netflix-Serie existiert. Er soll die Tat nur begangen hat, um jemanden zu töten - also aus Mordlust.

Der Serienmörder Jeffrey Dahmer ist für eine der schrecklichsten Mordserien in den USA verantwortlich.
Der Serienmörder Jeffrey Dahmer ist für eine der schrecklichsten Mordserien in den USA verantwortlich. © IMAGO/USA TODAY Network

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Bis zu zehn Jahre Haft droht dem Angeklagten

Da der Angeklagte noch minderjährig ist, findet die Verhandlung hinter verschlossenen Türen statt, wie es das Gesetz vorschreibt. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Bei Mord kann die maximale Jugendstrafe zehn Jahre betragen. Unter bestimmten engen Voraussetzungen ist auch eine Sicherungsverwahrung möglich.

Die Tatwaffe, eine Neun-Millimeter-Pistole des Typs Ceska CZ 75, gehörte einem 66-Jährigen, der im selben Haus wie der Angeklagte wohnte. Wie der Jugendliche jedoch Zugang zu der Waffe erhielt, ist bisher öffentlich nicht bekannt. (tkip mit dpa)

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