Synodales Gremium im Erzbistum nimmt Arbeit auf

Synodales Gremium im Erzbistum nimmt Arbeit auf

Neu gegründeter Rat aus Gremienvertretern und -vertreterinnen und Diözesanleitung trifft sich in München / Verlässlicher Ort der synodalen Beratung und Abstimmung auf diözesaner Ebene   
München, 16. Mai 2024. Synodalität gemeinsam stärken: Die Erzdiözese München und Freising geht den nächsten Schritt auf dem Weg zu mehr Synodalität. Am Samstag, 18. Mai, tritt das neu eingerichtete Synodale Gremium im Erzbistum zu seiner ersten konstituierenden Sitzung im Erzbischöflichen Palais in München zusammen. Unter dem Vorsitz von Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, soll auf diözesaner Ebene ein verlässlicher Ort der synodalen Beratung und Abstimmung geschaffen werden. Der Rat aus überwiegend gewählten Gremienvertretern und -vertreterinnen und der Diözesanleitung spricht mit dem Erzbischof über grundlegende Themen, welche die gesamte Erzdiözese betreffen, und erarbeitet für ihn Vorschläge für Beschlüsse zur Umsetzung. Zunächst werden Themen des Synodalen Wegs behandelt. Kardinal Marx betont in der Einladung, dass man mit der Gründung des Synodalen Gremiums im Erzbistum an eine fruchtbar gelebte Synodalität anknüpfe: „Wir beginnen hier nicht von vorne und dürfen dankbar sein für einen reichen Schatz synodaler Erfahrungen, sei es in den Räten, den Verbänden, aber auch in den Ordensgemeinschaften. Persönlich erlebe ich dies als stärkend und bereichernd in meinem bischöflichen Dienst.“
 
Die Gründung des Synodalen Gremiums ist die Antwort auf einen von Papst Franziskus angestoßenen weltweiten Reformprozess, der die Gemeinschaft, die Teilhabe aller und ein verstärktes Bewusstsein für die gemeinsame Mission in der Katholischen Kirche fördern will. Das Gremium nimmt darüber hinaus die Impulse des Synodalen Wegs in Deutschland auf, den die Deutsche Bischofskonferenz gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken als Antwort auf die Ergebnisse der so genannten MHG-Studie zum Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche auf den Weg gebracht hatte. In der Einladung erklärt Kardinal Marx: „Ich bin überzeugt, dass diese Prozesse auch für uns von großer Bedeutung sind, und es ist mir wichtig, dass sie auch in unserem Erzbistum sichtbare Früchte tragen. So soll die Dimension der Synodalität unser Handeln, Beraten und Entscheiden noch mehr als bisher prägen.“
 
Das neu geschaffene Synodale Gremium setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen der im Kirchenrecht vorgesehenen Gremien und der Diözesanleitung zusammen. Dazu gehören der Bischofsrat, der Priesterrat und der Pastoralrat, dessen Aufgaben im Erzbistum München und Freising durch den Diözesanrat wahrgenommen werden, sowie der Vermögensverwaltungsrat, dessen Aufgaben der Diözesansteuerausschuss übernimmt, soweit der Diözesanhaushalt aufgrund der Kirchensteuer betroffen ist. Kraft Amtes sind neben dem Erzbischof der Generalvikar und die Amtschefin des Erzbischöflichen Ordinariats München in dem Gremium vertreten, dem insgesamt 15 Personen angehören, davon acht Laiinnen und Laien. Es wird zwei Mal pro Jahr tagen. (hor)