Das leistungsfähige Netz von Facharztpraxen in Deutschland erhalten und stärken - Bundesärztekammer

Das leistungsfähige Netz von Facharztpraxen in Deutschland erhalten und stärken

128. Deutscher Ärztetag

Die Ärzteschaft lehnt die Forderung der Regierungskommission „für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ entschieden ab, das leistungsfähige und breit aufgestellte Netz von Facharztpraxen in Deutschland abzuschaffen.

„Fachärztinnen und Fachärzte in den Kliniken und in den Praxen nehmen in unterschiedlicher Weise Aufgaben für ihre Patientinnen und Patienten wahr“, konstatierte der Ärztetag. Somit stellten die jeweiligen fachärztlichen Versorgungsebenen keine Doppelstrukturen dar, „sondern seien Ausweis und Garant einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten und patientenorientierten Gesundheitsversorgung“.

„Die Forderung der Regierungskommission desavouiert Fachärztinnen und Fachärzte, indem sie ihnen ihre Leistungsfähigkeit und die Qualität ihrer Arbeit abspricht“, heißt in dem Beschluss des Ärzteparlaments. Der Plan der Kommission, Facharztpraxen abzuschaffen, laufe zusammen mit der Empfehlung, den sogenannten Level Ii-Krankenhäusern in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad einen ambulanten Versorgungsauftrag sowohl für den fachärztlichen als auch für den hausärztlichen Bereich zu erteilen, auf einen Paradigmenwechsel hinaus, der die bewährte ambulante haus- und fachärztliche Versorgung in ihrer Gesamtheit in Frage stellt. Damit verunsichere die Regierungskommission insbesondere junge niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte, den Schritt in die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu gehen und gefährde so die Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Der 128. Deutsche Ärztetag stellte außerdem fest, dass die Level Ii-Kliniken auch für die stationäre Versorgung der zentralen Rolle, die die Kommission ihnen zudenkt, in keiner Weise gerecht werden können. „Einrichtungen unter pflegerischer Leitung, in denen nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, sind keine Krankenhäuser“, betonten die Abgeordneten.