Lindner lehnt AfD-Verbot ab – und gibt Merkel die Schuld
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Lindner lehnt AfD-Verbot ab – und gibt Merkel die Schuld

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Christian Lindner spricht sich klar gegen ein Verbot der AfD aus. Der FDP-Chef warnt vor den Risiken. Er sieht die Lösung im demokratischen Diskurs.

Berlin – Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner lehnt Versuche eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht ab. Der Finanzminister sprach von Risiken hinter dem Verfahren. Statt eines Verbots sollte ihm zufolge die Auseinandersetzung im demokratischen Wettbewerb erfolgen.

„Die Hürden für das Verbot einer Partei sind sehr hoch. Am Ende des Tages sollte nicht durch eine Abweisung eines Verbotsantrags der AfD ein Persilschein ausgestellt werden“, sagte Lindner der Funke Mediengruppe. Er betonte, dass man sich um die erreichbaren Wähler der AfD bemühen müsse. In der Vergangenheit sprachen sich auch vereinzelte AfDler für ein Verbotsverfahren aus, um es „ein für alle Mal“ zu klären. „Und zwar nicht nur mit dem moralischen Zeigefinger, sondern auch mit konkreten Lösungen. Ich empfehle nüchterne, sachliche Härte“, so der Bundesfinanzminister.

Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, spricht während der Pressekonferenz.
Christian Lindner hatte sich schon nach den Correctiv-Recherchen gegen ein AfD-Verbot ausgesprochen. © picture alliance/dpa | Soeren Stache

Skepsis zum AfD-Parteienverbot in der FDP – Lindner sieht Merkels Migrationspolitik als Katalysator

Viele Menschen entschieden sich aus Unzufriedenheit mit der ungeregelten Migration während Angela Merkels Kanzlerschaft (CDU) für die AfD. Mittlerweile habe sich laut Lindner jedoch ein neuer Realismus in der europäischen Flüchtlingspolitik etabliert. „Ein solches sollte man nur anstrengen, wenn man sich sehr sicher sein kann, dass es auch erfolgreich wäre“, so Lindner.

Schon nach der Veröffentlichung der Correctiv-Recherchen zur AfD hatte sich Lindner gegen ein Parteienverbot gestellt. Er war nicht der einzige, der skeptisch war. Bereits dort argumentierte der FDP-Chef im ZDF, dass ein Verbot den Eindruck erwecken könne, die demokratischen Parteien der Mitte, „wie zum Beispiel die FDP“, würden eine direkte Auseinandersetzung mit der AfD fürchten.

Auch der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich nach dem Urteil skeptisch. Die Entscheidung von Münster ebne „nicht automatisch den Weg zu einem Verbotsverfahren der AfD“, so Buschmann gegenüber der Funke-Mediengruppe. Zuletzt erklärte die CDU, sie wolle ein Verbotsverfahren der AfD einleiten.

Gericht in Münster bestätigt AfD-Einstufung – Parteiverbot und Finanzierungsstopp im Grundgesetz

Nach dem Urteil vom Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag (13. Mai), ist die Debatte um ein Verbotsverfahren wieder in vollem Gange. Dort bestätigte das Gericht die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Das Urteil erlaubt dem Verfassungsschutz weiterhin, auch nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei zu nutzen.

Für ein Verbotsverfahren bräuchte es laut Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes das Ziel der AfD, die „freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Notwendig ist laut Bundesinnenministerium, dass das Ganze planvoll geschieht und es gewichtige Anhaltspunkte gibt, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.

Alternativ könnte eine Partei nach Artikel 21 Absatz 3 auch von der steuerlichen Begünstigung und den staatlichen Zuwendungen herausgenommen werde. Dort geht es um Parteien, „die darauf ausgerichtet sind“, die Grundordnung zu beeinträchtigen. Die Umsetzung könnte aufgrund der leichteren Formulierung mehr Erfolg versprechen als ein Verbotsverfahren. Laut ARD-Informationen stammten auch im Jahr 2024 die Hälfte der Einnahmen der AfD aus staatlichen Mitteln – auch das hätte also maßgebliche Auswirkungen auf die Partei. (lismah/dpa)

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