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Bis zu 4000 Euro Strafe: Diese Beleidigungen sollten Sie im Straßenverkehr meiden
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Beleidigungen im Straßenverkehr
Getty Images Wer andere im Straßenverkehr beleidigt, muss mit Bußgeld rechnen.

Bestimmt ist Ihnen im Straßenverkehr auch schon einmal das ein oder andere unbedachte Wort herausgerutscht. Hier müssen Sie allerdings sehr aufpassen, denn Beleidigungen können schnell zu Bußgeldern führen.

Wichtig zu wissen: Eine Beleidigung ist keine Ordnungswidrigkeit. Um dafür bestraft zu werden, ist es notwendig, dass die Gegenseite Anzeige erstattet, also bei der Polizei einen Strafantrag stellt.

Beleidigungen anzeigen: Das müssen Sie wissen

  • Es gibt keinen einheitlichen Katalog für Beleidigungen und Beschimpfungen.
  • Wenn Aussage gegen Aussage steht, wird die Beweisführung problematisch. Verkehrsanwälte sind jedoch der Meinung, dass Staatsanwaltschaft und Gericht dann aber eher dazu neigen, dem Beleidigten zu glauben. Dem Beleidiger hingegen werde eher ein Interesse an falschen Schutzbehauptungen unterstellt.
  • In der Regel verhängt das Gericht Beleidigung mit 10 bis 30 Tagessätzen. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des monatlichen Nettoeinkommens. So kann beispielsweise das Zeigen eines Vogels 20 bis 30 Tagessätze kosten. Die rausgestreckte Zunge wird mit durchschnittlich 150 Euro geandet. Für die Scheibenwischergeste gab's schon mal 350 Euro Geldstrafe. Selbst indirekte Beleidigungen - „Am liebsten würde ich Sie jetzt A...loch nennen.“ - werden bestraft.
  • Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass es bei einem Urteil wegen Beleidigung zwischen freier Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsrecht abgewogen werden müsse. Daher ist auch der sachliche Zusammenhang wichtig.

Ganz klar gilt: Gerade bei aggressiven Äußerungen gebenüber Ordnungshütern sollten Sie vorsichtig sein. Denn schnell begehen Sie eine Beamtenbeleidigung. Eine explizite gesetzliche Definition für die Beamtenbeleidigung existiert zwar nicht, doch im Regelfall landen solche Beleidigungen deutlich fixer vor Gericht landet und werden strenger geahndet.

Diese Beleidigungen können schnell viel Geld kosten

Während ein „Leck mich doch“ in der Vergangenheit mit noch überschaubaren 300 Euro geahndet wurde, verurteilte ein Gericht jemanden für die Äußerung „Du alte Sau“ gegenüber einem Beamten oder einer Beamtin zu 2.500 Euro. Bei der Bezeichnung „Bulle“ sind die Gerichte in der Regel milde. Nur in seltenen Fällen verhängen sie eine Geldstrafe.

Übrigens: „Oberförster“ landete auch einmal als Vorwurf der Beamtenbeleidigung vor dem Amtsgericht Tiergarten - das ließ die Berliner Staatsanwaltschaft aber abblitzen. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mann einem Polizisten, der gerade eine Verkehrskontrolle durchführte, im Vorbeigehen zugerufen: „Herr Oberförster, zum Wald geht's da lang!“

Aber nicht nur Worte, sondern auch Gesten können als Beamtenbeleidigung hart bestraft werden. Der berühmte Stinkefinger hat einen Angeklagten schon 4.000 Euro gekostet, einem Beamten den Vogel zu zeigen schon 750 Euro.

So teuer sind Beleidigungen im Straßenverkehr

Beleidigung im Straßenverkehr zwischen Zivilpersonen wird in der Regel in Tagessätzen gemessen. Wer eine Anzeige wegen Beleidigung erhält, sollte sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor er sich äußert. Vor allem dann, wenn er sich zu Unrecht angezeigt fühlt.

  • Gesten können zwischen mehreren Hundert bis Tausend Euro kosten.
  • Auch der Mittelfinger in Richtung einer Videokamera oder Blitzern kann bestraft werden.
  • Je nach Einkommen muss mit Strafen von mehr als Tausend Euro gerechnet werden.
  • Kommt Nötigung hinzu, kann ein Richter auch ein Fahrverbot verhängen.
  • Wenn sich zwei Verkehrsteilnehmer streiten, kann ein Gericht aber auch die Beleidigungen gegeneinander aufwiegen und beide Parteien freisprechen oder verurteilen.

Das Original zu diesem Beitrag "Diese Beleidigungen sollten Sie im Straßenverkehr meiden" stammt von chip.de.

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