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npoR: Leitfaden für die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung

Wenn der Stiftungszweck nicht mehr erfüllt werden kann, etwa, weil die Erträge der Stiftung zu klein sind und womöglich noch die Verwaltungskosten übersteigen, könnte die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung infrage kommen. Das neue Stiftungsrecht, das am 1. Juli 2023 in Kraft trat, hat diese Möglichkeit geregelt. Prof. Dr. Ulrich Burgard und Dr. Carsten Heimann von der Universität Magdeburg erläutern in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen („Die Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung – ein Leitfaden, in: npoR 3/2024, Mai 2024), welche Voraussetzungen im Einzelnen für die Umwandlung erfüllt sein müssen, welche Rolle der Stifterwille spielt und wie das Verfahren dann abzulaufen hat. Die Stiftungsbehörde betreffend betonen sie: „Die Stiftung hat bei Vorliegen der gesetzlichen und/oder statuarischen (§85 Abs.4 BGB) Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Der Behörde steht kein Ermessen zu. Sie ist (…) bloße Rechtsaufsicht.“

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